Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die App Taxefy
Wir freuen uns, dass Sie sich zur Nutzung von taxefy entschieden haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden „Sie“ oder „Ihnen“) und Taxefy GmbH, Wiedner Hauptstraße 65, 1040 Wien, Österreich (im Folgenden „Taxefy“, „wir“ oder „uns“) bezüglich des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages über die Übermittlung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde über die von Taxefy angebotenen App „taxefy“ (die „App“).
Sie können Taxefy gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) mit der Abwicklung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beauftragen („Dienstleistungsvertrag“). Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben. Durch Anklicken der Checkbox vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages (siehe Punkt XX) erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB können von Ihnen im Rahmen des Vertragsabschlusses gespeichert und ausgedruckt werden. Nach Vertragsabschluss werden Ihnen die AGB gemeinsam mit einer Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail gesendet.
Die aktuell gültigen AGB sind in der App und online unter [Link] abrufbar und können ebenfalls von Ihnen gespeichert und ausgedruckt werden.
Soweit diese AGB in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.
1. Dienstleistungsvertrag – Leistungsbedingungen
Taxefy beginnt unmittelbar nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Leistungserbringung.
Die Dauer bis zur vollständigen Erbringung der Leistung von Taxefy (= die Dauer bis zum Eingang einer allfälligen Steuergutschrift bzw bis zur Aufrechnung einer allfälligen Steuergutschrift mit einer allenfalls bestehenden Steuerschuld) beträgt durchschnittlich 2 Monate.
Bei der angegebenen Dauer handelt es sich um eine Schätzung. Da die Dauer von der Entscheidung der Abgabenbehörde abhängt, auf die Taxefy keinen Einfluss hat, kann Taxefy die Dauer im Vorhinein nicht endgültig bestimmen.
Taxefy erhält nur im Erfolgsfall eine Vergütung, nämlich 10 % der per Bescheid der Abgabenbehörden festgestellten Steuergutschrift (näheres dazu in Punkt 4.5). Kommt es zu keiner Steuergutschrift, so ist die Leistung von Taxefy gratis.
2. Leistungsumfang des Dienstleistungsvertrages
Taxefy übernimmt für Sie die Abwicklung Ihrer Steuererklärung. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags können Sie einen Steuerberater dazu bevollmächtigen, Ihre Erklärung über die Arbeitnehmerveranlagung (die „AV-Erklärung“) abzufassen und an die Abgabehörde per FinanzOnline[1] zu übermitteln.
2.1. Ablauf
Nach Abschluss der Berechnung der voraussichtlichen Steuergutschrift über die App sind von Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer und die IBAN des Kontos, auf das eine Zahlung erfolgen soll, anzugeben sowie eine Ermächtigung an Taxefy zur Abbuchung der Provision per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto zu erteilen.
Die Angabe der Sozialversicherungsnummer ist notwendig, um die Erklärung über Ihre Arbeitnehmerveranlagung Ihrer Steuernummer zuordnen zu können. Die Angabe der IBAN ist notwendig, um eine allfällige Zahlung an Sie überweisen zu können.
Ihnen wird von der App anschließend der Text der Vollmacht angezeigt, mit der Sie den Steuerberater zur Abfassung und Übermittlung der AV-Erklärung ermächtigen und bevollmächtigen. Wenn Sie mit den Bedingungen der Vollmacht und der Person des Steuerberaters einverstanden sind, können Sie die Vollmacht über Anhaken des in der App aufscheinenden Kästchens erteilen. Nach Erteilung der Vollmacht können Sie mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags fortfahren.
Sie sind nicht verpflichtet, eine Vollmacht zu erteilen. Wird die Vollmacht nicht erteilt, kann der Dienstleistungsvertrag nicht abgeschlossen werden. Sie sollten die Vollmacht nur erteilen, wenn Sie mit den dortigen Bedingungen einverstanden sind.
Der Dienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie die Schaltfläche „Kostenpflichtig an das Finanzamt übermitteln“ betätigen. Ihnen wird vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages eine Zusammenfassung über die Leistung und die wesentlichen Bedingungen angezeigt. Nach Abschluss erhalten Sie von Taxefy den Vertragstext samt Bestätigung des Vertragsabschlusses sowie den Text der Vollmacht per E-Mail.
2.2. Abfassung der Erklärung über die Arbeitnehmerveranlagung und Übermittlung an die Abgabenbehörde
Nachdem Sie den Dienstleistungsvertrag geschlossen haben, erstellt der bevollmächtigte Steuerberater für Sie die AV-Erklärung. Die Erstellung erfolgt außerhalb der App unter Verwendung der von Ihnen vorab eingegebenen Daten.
Über die in der App abgefragten Daten hinaus werden für die Berechnung keine weiteren Daten erhoben. Das bedeutet, dass weitere Ausgaben oder Belastungen, die Ihnen möglicherweise entstanden sind (z.B. außergewöhnliche Belastungen wie Begräbniskosten, Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen, Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung; Sonderausgaben wie Steuerberatungskosten oder Ausgaben für thermisch-energetische Gebäudesanierung, für den Austausch von fossilen Heizungsanlagen durch ein klimafreundliches Heizsystem) für die Bemessung der Steuergutschrift von der App nicht berücksichtigt werden können.
Die Übermittlung der AV-Erklärung an die Abgabenbehörde wird in Ihrem Namen vom Steuerberater über FinanzOnline vorgenommen. Nach erfolgter Übermittlung wird Ihnen eine Übermittlungsbestätigung an die von Ihnen in der App hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Aufgrund der übermittelten AV-Erklärung wird im Anschluss durch die Abgabenbehörde der Bescheid über eine allfällige Steuergutschrift bzw Steuernachzahlung erlassen. Der Bescheid wird an Ihren FinanzOnline Account übermittelt. Sobald der Bescheid in FinanzOnline abrufbar ist, werden Sie über die App informiert.
2.3. Bedingungen der Beauftragung zur Abfassung und Übermittlung der Erklärung über die Arbeitnehmerveranlagung
Die Abfassung und Übermittlung der AV-Erklärung wird von einem selbstständigen Steuerberater durchgeführt. Über die Person des Steuerberaters werden Sie vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages informiert. Mit Erteilung der Vollmacht erklären Sie sich mit der Person des Steuerberaters einverstanden. Die Erteilung der Vollmacht begründet ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Steuerberater. Aufgrund dieses Vertragsverhältnisses wird der Steuerberater für Sie tätig. Taxefy trifft keine Haftung für die Tätigkeit des Steuerberaters. Allfällige Ansprüche Ihrerseits aus dem Vollmachtsverhältnis sind gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen – Provisionsvereinbarung
Taxefy übernimmt für Sie die Abwicklung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Für diese Leistungen steht Taxefy nur dann eine Vergütung zu, wenn Ihnen von der Abgabenbehörde eine Steuergutschrift zugesprochen wird.
Für den Fall, dass Ihnen per Bescheid eine Steuergutschrift von der Abgabenbehörde zugesprochen wird, hat Taxefy Anspruch auf eine Provision in Höhe von 10 % des zugesprochenen Betrages.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages (siehe Punkt 4.1). Die Höhe der Provisionszahlung hängt von der Entscheidung der Abgabenbehörde ab. Besteht kein Anspruch auf eine Steuergutschrift oder entsteht eine Steuernachzahlungspflicht schulden Sie keine Provision.
Der Provisionsanspruch wird mit bescheidmäßiger Feststellung der Abgabenbehörde über die Steuergutschrift fällig. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die bescheidmäßig festgestellte Steuergutschrift mit bestehenden Steuernachzahlungspflichten aufgerechnet wird. Taxefy wird von Ihnen dazu ermächtigt, eine SEPA-Abbuchung in Höhe des Provisionsanspruches von Ihrem Konto vorzunehmen. In der App werden Sie [•] im Vorhinein über die Höhe einer allenfalls zu zahlenden Provision, die von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht wird, informiert.
4. Vertragserfüllung und Rücktrittsrecht von Taxefy
Der Dienstleistungsvertrag ist seitens Taxefy vollständig erfüllt durch Übergabe der von Ihnen eingegebenen Daten an den von Ihnen bevollmächtigten Steuerberater zur Einreichung bei der Abgabenbehörde (=Leistung von Taxefy).
Der Dienstleistungsvertrag ist auf Ihrer Seite erfüllt, sobald die vereinbarte Provision (=10% der Steuergutschrift) auf dem Konto von Taxefy eingelangt ist.
Taxefy hat das Recht vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, wenn Sie gegen Ihre Verpflichtungen gemäß Punkt 5 dieser AGB verstoßen oder die notwendige Mitwirkung zur Vertragserfüllung unterlassen. Sie werden von Taxefy vor Erklärung des Rücktritts darüber informiert, welcher Pflichtverstoß vorliegt bzw welche Mitwirkung notwendig ist und es wird Ihnen eine angemessene Frist zur Herstellung des vertragskonformen Zustands (wenn dies aufgrund des Pflichtverstoßes möglich ist) bzw zur Mitwirkung eingeräumt. Unterbleibt binnen der gesetzten Frist die Herstellung des vertragskonformen Zustands bzw die Mitwirkung ist Taxefy berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zu erklären.
Sollte Taxefy den Betrieb der App einstellen, werden Dienstleistungsverträge, die Sie vor Einstellung der App geschlossen haben, unbeschadet der Einstellung noch erfüllt.
5. Ihre Rechte und Pflichten
Sie sind verpflichtet,
5.1. sämtliche von der App zur Berechnung der Steuergutschrift/Steuernachzahlung geforderten Daten vollständig und richtig einzugeben;
5.2. die von Ihnen zur Berechnung der Steuergutschrift/Steuernachzahlung angegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, bevor Sie den Dienstleistungsvertrag abschließen;
5.3. Taxefy über eine Änderung Ihrer Kontaktdaten und Kontodaten zu informieren und Ihre in der App hinterlegten Informationen aktuell zu halten;
5.4. für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen, das Sie für die Abbuchung der Provision per SEPA-Lastschrift bekannt gegeben haben;
5.5. Taxefy soweit notwendig im erforderlichen und zumutbaren Ausmaß im Verfahren mit der Abgabenbehörde zu unterstützen und im Verfahren mitzuwirken;
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Personenschäden haftet Taxefy unbeschränkt. Taxefy haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
7. Schadloshaltung
Sie sind verpflichtet, Taxefy und seine verbundenen Unternehmen und die jeweiligen leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die geltend gemacht werden, weil Sie
- Daten falsch oder unvollständig eingegeben haben; oder
- diese AGB oder geltendes Recht verletzt haben.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und alle in ihrer Ausführung abgeschlossenen Einzelgeschäfte (Dienstleistungsverträge) ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Unbeschadet dieser Bestimmung gelten für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder der jeweils anwendbaren nationalen Verbraucherschutzgesetze sind, die zwingenden Bestimmungen des nationalen Rechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, insbesondere über deren Zustandekommen, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung sowie über außervertragliche Ansprüche, sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der Taxefy in Wien zuständig. Unbeschadet dieser Bestimmung ist für Klagen von oder gegen Nutzer(n), die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder der jeweils anwendbaren nationalen Verbraucherschutzgesetze sind, das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz des Nutzers liegt.
Sollte eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieser Bedingungen nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen gilt diese als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Ungeachtet dessen ist bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG eine unwirksame Bestimmung ersatzlos zu streichen. Anstelle der weggefallenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern der Vertrag ohne die weggefallene Bestimmung nicht fortgesetzt werden kann und dies für den Verbraucher nicht nachteilig ist.
Wer sind wir?
Wir sind Taxefy GmbH, FN 488755 h, mit Sitz in der Wiedner Hauptstraße 65, 1040 Wien. Sie können uns per Post oder E-Mail an die folgende Adresse kontaktieren:
Taxefy GmbH
Wiedner Hauptstraße 65
1040 Wien, Österreich