Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss eines Affiliate-Vertrages

Zwischen

Taxefy GmbH

Wiedner Hauptstraße 65, 1040 Wien

nachstehend Unternehmen genannt

und


dem registrierenden Affiliate Partner

nachstehend Partner genannt

Präambel

Das Unternehmen ist in folgendem Bereich tätig: Arbeitnehmerveranlagung per App

Der Partner betreibt Webportale, auf welchen Konsumenten Informationen zu Themen wie u.a. Steuern und Finanzen finden und verfügt dadurch über eine starke Präsenz und ein hohes Ansehen bei seinen Webseiten-Besuchern, die dieser für Werbung und Vermarktung von Produkten nutzt.

Die Parteien kommen im Rahmen dieses Vertrages überein, dass der Partner seine Reichweite dafür nutzt, um die Produkte des Unternehmens zu vermarkten und die Bekanntheit dessen Unternehmens zu fördern. Durch die Leistungen des Partners sollen die Marke und die Produkte des Unternehmens im Absatz und auf dem Markt gefördert werden.

Die Parteien treffen insofern folgende Vereinbarung:

 

1 Vertragsgegenstand und grundlegende Bestimmungen

  1. Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Hinblick auf die Vermarktung der Produkte des Unternehmens, konkret von:

Steuer-App: Taxefy – erhältlich im Google Play Store & Apple App Store

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien wirksam.
  2. Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.
  3. Der Partner verpflichtet sich, selbst für die ordnungsgemäße steuer- und abgabenrechtliche Behandlung aller Zahlungen zu sorgen, die das Unternehmen auf Grund dieser Kooperationsvereinbarung an den Partner leistet. Sollte dem Unternehmen ein Schaden dadurch entstehen, dass der Partner steuer- oder abgabenrechtliche Vorschriften verletzt (z.B. weil das Unternehmen für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wird) so hält der Partner das Unternehmen in Ansehung eines solchen Schadens schadlos. Der Partner verfügt über alle erforderlichen Berufsbefugnisse und Gewerbeberechtigungen für die Ausübung der Tätigkeit.

 

2 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt ab Bestätigung dieser AGBs bei der Registrierung und besteht auf unbeschränkte Zeit fort, sofern er nicht vertragsgemäß gekündigt wird.
  2. Ordentliche Kündigung: Beide Parteien sind zur schriftlichen Kündigung dieses Vertrags unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist berechtigt.
  3. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien sind zur sofortigen schriftlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verletzt.

 

3 Leistungen und Pflichten Partner

  1. Der Partner ist Inhaber von Webseiten oder anderen Kanälen, die User-Traffic erzeugen.
  2. Der Partner verpflichtet sich den im dafür vorhergesehenen Adminpanel generierten Affiliate-Link in unveränderter Qualität, gut positioniert und technisch korrekt auf seinen Webseiten einzubauen. Die Möglichkeit der selbstständigen Linkgenerierung dient dem Zweck, dass Traffic von unterschiedlichen Webseiten auseinandergehalten und einzeln gemessen werden kann.
  3. Im Falle von Webseiten, hat der Partner die Aufgabe, durch visuell hervorgehobene Tippboxen, die zwischen den Inhalten seiner Webseiten und mit dem Affiliate-Link verbundenen Call-To-Action Buttons eingebaut wurden, möglichst viele Webseiten-Besucher auf das Produkt des Unternehmens zu leiten.
  4. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tippboxen strategisch so platziert und visuell aufbereitet sind, dass diese eine möglichst hohe Konvertierung vermuten lassen.
  5. Der Partner hat stets die Interessen des Unternehmens zu wahren und darauf zu achten, dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
  6. Beide Parteien vereinbaren sich in regelmäßigen Abständen, zumindest jedoch einmal im Monat, abzustimmen, um Optimierungen in der gemeinsamen Kooperation vorzunehmen.

 

4 Leistungen und Pflichten Unternehmen

  1. Das Unternehmen stellt dem Partner ein Adminpanel zur Verfügung, in welchem er selbstständig und beliebig viele Tracking-Links, generieren kann.
  2. Das Unternehmen protokolliert nachstehend aufgelistete KPIs auf oben angeführtem Affiliate-Link und erfasst sie statistisch sowie anonymisiert mittels dem mobile measuring partner „Adjust“.

– Klicks

– App Installationen

– Conversion Rate

– App Registrierungen

– Gesendete Steuererklärungen

– Auszahlungsbeträge der Steuererklärungen

  1. Die Protokolle sowie weitere wertvolle KPIs, die im Rahmen der Zusammenarbeit von beiden Parteien als sinnvoll erachtet werden, werden im Dashboard des Partners digital zur Verfügung gestellt.
  2. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesendeten Steuererklärungen in der Datenbank des Unternehmens, so markiert werden, dass eine Zuordnung zum Partner transparent ersichtlich ist.

 

5 Vergütung

  1. Der Umsatz des Unternehmens entsteht, sobald die zuständige Dienststelle des Finanzamts eine Steuerrückzahlung an den Steuerzahler veranlasst hat, Taxefy diese Information elektronisch aus dem Steuerakt ausgelesen hat und daraufhin 10% der Steuergutschrift erfolgreich über das vom User bewilligte SEPA Lastschriftmandat, einziehen konnte, sodass dieses Geld auf dem Geschäftskonto von Taxefy erliegt. Die einbehaltenen 10% der Steuergutschrift entsprechen damit 100% des Umsatzes des Unternehmens.
  2. Der Partner wird für jeden Webseiten-Besucher, welcher über den zur Verfügung gestellten Affiliate-Link seine Arbeitnehmerveranlagung mit der Taxefy-App erfolgreich abgesendet hat, mit 20% inkl. USt. des daraus resultierenden Unternehmensumsatzes einmalig beteiligt.
  3. Beide Parteien einigen sich darauf, dass der vermittelte User innerhalb einer angemessenen Zeit seine Arbeitnehmerveranlagung vollständig abgeschlossen haben muss, damit ein kausaler zeitlicher Zusammenhang zur ausgespielten Werbung des Influencers argumentiert werden kann. Hierfür werden maximal 2 Wochen festgesetzt. Sollte ein über den Affiliate-Link registrierter User erst nach dieser Zeit aktiv werden, wird davon ausgegangen, dass dieses Verhalten durch einen der zahlreichen anderen vom Unternehmen gesetzten Impulse hervorgerufen wurde, weshalb dem Influencer in diesem Fall keine Beteiligung gebührt.
  4. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald das Unternehmen ihren Umsatz durch erfolgreichen Einzug via SEPA Lastschriftverfahren verbuchen konnte.
  5. Die Verrechnung der Provisionen mit dem Partner erfolgt vierteljährlich, zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Quartal entstandenen Umsätze. Hierbei kann der Partner jederzeit eine Umsatzübersicht in seinem Panel einsehen. Der Partner sendet dem Unternehmer innerhalb von 7 Tagen nach Verrechnungsstichtag eine Rechnung. Das Unternehmen überweist die Vergütung nach Rechnungseingang innerhalb von weiteren 7 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Festzuhalten ist, dass das Unternehmen sich stetig weiterentwickelt und dadurch bemüht ist den Zahlungsprozess zukünftig vollautomatisiert anbieten zu können.

 

6 Kennzeichnung von Werbung in den sozialen Medien

Der Partner verpflichtet sich, jede Werbung für das Unternehmen in den sozialen Netzwerken nach den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung haftet ausschließlich der Partner. Zudem verpflichtet sich der Partner, in seinen Posts keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden. Werden fremde geschützte Inhalte unzulässig verwendet, haftet ausschließlich der Partner.

 

7 Nutzungsrechte

Alle Nutzungsrechte an Videos, welche im Rahmen der Kooperation entstanden sind, liegen auf unbestimmte Zeit beim Unternehmen. Die Verwendung von Videos durch den Partner ist nur mit dem Einverständnis des Unternehmens erlaubt.

 

8 Klausel zur Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich über alle erhaltenen Informationen, in deren Kenntnis sie während der Kooperation gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungserklärung verlangt die entsprechenden Informationen nicht nur während der Dauer der Kooperation, sondern auch darüber hinaus noch geheim zu halten.

 

9 Wettbewerbsverbot

  1. Der Partner unterliegt einem Wettbewerbsverbot. Der Partner hat grundsätzlich das Recht auch für dritte Unternehmen tätig zu sein. Einer vorherigen Zustimmung des Unternehmens bedarf es hierfür nicht. Eine vorherige Zustimmung des Unternehmens ist aber in folgenden Fällen notwendig:

Unternehmen, die im direkten Wettbewerb zum Unternehmen stehen.

  1. Dieses Verbot gilt während des Vertrages und 1 Jahr nach Beendigung des Vertrages.

 

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

11 Sonstiges

Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht, jede Abänderung bedarf der Schriftform.