Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss eines Affiliate-Vertrages
Präambel
Das Unternehmen ist in folgendem Bereich tätig: Arbeitnehmerveranlagung per App
Der Partner Ist Influencer und verfügt dadurch über eine starke Präsenz und ein hohes Ansehen bei seiner Community, die dieser für Werbung und Vermarktung von Produkten nutzt.
Die Parteien kommen im Rahmen dieses Vertrages überein, dass der Partner seine Reichweite dafür nutzt, um die Produkte des Unternehmens zu vermarkten und die Bekanntheit dessen Unternehmens zu fördern. Durch die Leistungen des Partners sollen die Marke und die Produkte des Unternehmens im Absatz und auf dem Markt gefördert werden.
Die Parteien treffen insofern folgende Vereinbarung:
1 Vertragsgegenstand und grundlegende Bestimmungen
- Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Hinblick auf die Vermarktung der Produkte des Unternehmens, konkret von:
Steuer-App: Taxefy – erhältlich im Google Play Store & Apple App Store
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien wirksam.
- Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.
- Der Partner verpflichtet sich, selbst für die ordnungsgemäße steuer- und abgabenrechtliche Behandlung aller Zahlungen zu sorgen, die das Unternehmen auf Grund dieser Kooperationsvereinbarung an den Partner leistet. Sollte dem Unternehmen ein Schaden dadurch entstehen, dass der Partner steuer- oder abgabenrechtliche Vorschriften verletzt (z.B. weil das Unternehmen für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wird) so hält der Partner das Unternehmen in Ansehung eines solchen Schadens schadlos. Der Partner verfügt über alle erforderlichen Berufsbefugnisse und Gewerbeberechtigungen für die Ausübung der Tätigkeit.
2 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt ab Bestätigung dieser AGBs bei der Registrierung und besteht auf unbeschränkte Zeit fort, sofern er nicht vertragsgemäß gekündigt wird.
- Ordentliche Kündigung: Beide Parteien sind zur schriftlichen Kündigung dieses Vertrags unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist berechtigt.
- Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien sind zur sofortigen schriftlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verletzt.
3 Leistungen und Pflichten Partner
- Der Partner postet Videos, die User-Traffic erzeugen.
- Der Partner verpflichtet sich den im dafür vorhergesehenen Adminpanel generierten Affiliate-Link in unveränderter Qualität, gut positioniert und technisch korrekt auf seinen Kanälen (zB. in der Bio) einzubauen. Die Möglichkeit der selbstständigen Linkgenerierung dient dem Zweck, dass Traffic von unterschiedlichen Quellen auseinandergehalten und einzeln gemessen werden kann.
- Der Partner hat stets die Interessen des Unternehmens zu wahren und darauf zu achten, dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
- Beide Parteien vereinbaren sich in regelmäßigen Abständen, zumindest jedoch einmal im Monat, abzustimmen, um Optimierungen in der gemeinsamen Kooperation vorzunehmen.
4 Leistungen und Pflichten Unternehmen
- Das Unternehmen stellt dem Partner ein Adminpanel zur Verfügung, in welchem er selbstständig und beliebig viele Tracking-Links, generieren kann.
- Das Unternehmen protokolliert nachstehend aufgelistete KPIs auf oben angeführtem Affiliate-Link und erfasst sie statistisch sowie anonymisiert mittels dem mobile measuring partner „Adjust“.
– App Registrierungen
– Gesendete Steuererklärungen
- Die Protokolle sowie weitere wertvolle KPIs, die im Rahmen der Zusammenarbeit von beiden Parteien als sinnvoll erachtet werden, werden im Dashboard des Partners digital zur Verfügung gestellt.
- Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesendeten Steuererklärungen in der Datenbank des Unternehmens, so markiert werden, dass eine Zuordnung zum Partner transparent ersichtlich ist.
5 Vergütung
- Unter folgendem Link wird das Vergütungsmodell erklärt.
- Unter folgendem Link wird eine Abrechnung auf Basis eines Beispiels veranschaulicht.
- Die Verrechnung der Provisionen mit dem Partner erfolgt zum 30. des darauffolgenden Monats. Views eines Videos werden 30 Tage nach Veröffentlichung abgerechnet. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Monat entstandenen Provisionen. Hierbei kann der Partner jederzeit eine Übersicht in seinem Panel einsehen. Der Partner sendet dem Unternehmer innerhalb von 7 Tagen nach Verrechnungsstichtag eine Rechnung. Das Unternehmen überweist die Vergütung nach Rechnungseingang innerhalb von weiteren 7 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Festzuhalten ist, dass das Unternehmen sich stetig weiterentwickelt und dadurch bemüht ist den Zahlungsprozess zukünftig vollautomatisiert anbieten zu können.
6 Kennzeichnung von Werbung in den sozialen Medien
Der Partner verpflichtet sich, jede Werbung für das Unternehmen in den sozialen Netzwerken nach den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung haftet ausschließlich der Partner. Zudem verpflichtet sich der Partner, in seinen Posts keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden. Werden fremde geschützte Inhalte unzulässig verwendet, haftet ausschließlich der Partner.
7 Nutzungsrechte
Alle Nutzungsrechte an Videos, welche im Rahmen der Kooperation entstanden sind, liegen auf unbestimmte Zeit, geografisch uneingeschränkt, sowie unabhängig von Social Media Plattformen beim Unternehmen. Die Verwendung von Videos durch den Partner ist nur mit dem Einverständnis des Unternehmens erlaubt.
8 Klausel zur Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich über alle erhaltenen Informationen, in deren Kenntnis sie während der Kooperation gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungserklärung verlangt die entsprechenden Informationen nicht nur während der Dauer der Kooperation, sondern auch darüber hinaus noch geheim zu halten.
9 Wettbewerbsverbot
- Der Partner unterliegt einem Wettbewerbsverbot. Der Partner hat grundsätzlich das Recht auch für dritte Unternehmen tätig zu sein. Einer vorherigen Zustimmung des Unternehmens bedarf es hierfür nicht. Eine vorherige Zustimmung des Unternehmens ist aber in folgenden Fällen notwendig:
Unternehmen, die im direkten Wettbewerb zum Unternehmen stehen.
- Dieses Verbot gilt während des Vertrages und 1 Jahr nach Beendigung des Vertrages.
10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11 Sonstiges
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht, jede Abänderung bedarf der Schriftform.