Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung der App Taxefy

Wir freuen uns, dass du dich zur Nutzung von Taxefy entschieden hast.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dir (im Folgenden „du“ oder „dir“) und Taxefy GmbH, Wiedner Hauptstraße 65, 1040 Wien, Österreich (im Folgenden „Taxefy“, „wir“ oder „uns“) bezüglich der Nutzung der von Taxefy angebotenen App „Taxefy“ (die „App“).

Du kannst über die App einfach und unkompliziert deine voraussichtliche Steuergutschrift berechnen und hast die Möglichkeit, Taxefy im Anschluss mit der Durchführung deiner Arbeitnehmerveranlagung zu beauftragen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die App Taxefy).

Du kannst die App gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) nutzen. Bitte lese diese Bedingungen sorgfältig durch und kontaktiere uns, wenn du Fragen hast. Durch Anklicken der Checkbox am Ende dieser AGB erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Fassung (spätere Änderungen der AGB gelten dir gegenüber nur soweit dies in Punkt XX vorgesehen ist). Die zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen AGB kann von dir im Rahmen des Vertragsabschlusses gespeichert und ausgedruckt werden. Nach Vertragsabschluss werden dir die AGB per E-Mail gesendet.

Die aktuell gültigen AGB sind in der App und online unter https://taxefy.at/nutzung/ abrufbar und können ebenfalls von dir gespeichert und ausgedruckt werden.

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.

 

1.  Herunterladen der App – Liefer- und Leistungsbedingungen

Die App kann über den App Store (für Apple-Geräte) oder Google Play (für Android-Geräte) heruntergeladen werden. Die Nutzung von App Store und Google Play unterliegt deren eigenen Geschäftsbedingungen und ist nicht Teil dieser Bedingungen.

Die Funktionen der App werden dir unmittelbar nach dem Herunterladen bereitgestellt. Das Herunterladen und die Nutzung der App ist unentgeltlich.

Nach dem Herunterladen und erstmaligen Starten der App wirst du gebeten, dich zu registrieren und einen Nutzer-Account zu erstellen.

 

1.1.  Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG:

Bei der Leistung von Taxefy (Bereitstellung der App) handelt es sich um die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Gem § 18 Abs 1 Z 11 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Taxefy beginnt unmittelbar nach Herunterladen mit der Vertragserfüllung, weshalb kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht.

 

2.  Leistungsumfang und Funktionen der App

Die App bietet dir die Möglichkeit durch Eingabe verschiedener Daten (z.B. Höhe des Einkommens, familiäre Situation, arbeits- und gesundheitsbezogene Ausgaben) die voraussichtliche Höhe deiner Steuergutschrift zu berechnen (siehe Punkt 3). Nach der Berechnung hast du die Möglichkeit, über die App einen Steuerberater/ein Steuerberatungsunternehmen mit der Übermittlung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde zu bevollmächtigen. Die Übermittlung an die Abgabenbehörde unterliegt eigenen Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die App Taxefy) und ist nicht Teil dieser AGB.

Wichtiger Hinweis:
Wir möchten dich im Sinne der Transparenz  informieren, dass in der App manche Ausgaben, die für dich zu einer zusätzlichen Steuerrückerstattung führen könnten (z.B. weitere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen), nicht abgefragt werden.
Eine automatisierte Abwicklung deiner Steuererklärung über eine App kann eine persönliche Steuerberatung nicht ersetzen. Die Nutzung der App kann also dazu führen, dass du in solchen Fällen auf eine noch höhere Rückzahlung verzichtest.

Hier findest du auch die Erläuterungen des Steuerberaters.

 

2.1.  Berechnung der voraussichtlichen Steuergutschrift

Nach der Registrierung kannst du unter den vorgeschlagenen Steuerjahren auswählen und die Berechnung deiner voraussichtlichen Steuergutschrift starten. Von dir werden dann Informationen zu den Kategorien „Allgemein“, „Familie“, „Arbeit“, „Gesundheit“ und „Kinder“ abgefragt.

 

Über die in der App abgefragten Daten hinaus werden für die Berechnung keine weiteren Daten erhoben. Das bedeutet, dass weitere Ausgaben oder Belastungen, die dir möglicherweise entstanden sind (z.B. außergewöhnliche Belastungen wie Begräbniskosten, Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen, Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung; Sonderausgaben wie Steuerberatungskosten oder Ausgaben für thermisch-energetische Gebäudesanierung, für den Austausch von fossilen Heizungsanlagen durch ein klimafreundliches Heizsystem) für die Bemessung der Steuergutschrift von der App nicht berücksichtigt werden können.

Anhand deiner Eingaben berechnet die App anschließend die Höhe einer voraussichtlichen Steuerrückzahlung. Zur Berechnung verwendet die App ausschließlich die von dir angegebenen Informationen sowie die aktuell geltenden Steuergesetze. Die von dir angegebenen Informationen werden von Taxefy nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert.

Bei dem von der App ermittelten Betrag handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung. Der ermittelte Betrag kann von einer tatsächlichen Steuergutschrift oder einem zusätzlich geschuldeten Steuerbetrag abweichen, da die jeweils konkrete Steuergutschrift/Lastschrift von den zuständigen Abgabenbehörden festgelegt wird.

 

Insbesondere in folgenden Fällen kommt es unter anderem zu ABWEICHUNGEN zwischen der Vorberechnung von Taxefy und deinem endgültigen Bescheid:

  • bei Eingabe mehrerer Lohnzettel bei verschiedenen Arbeitgebern
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, da dies bei der Vorberechnung nicht mitberücksichtigt wird

 

Bitte beachte: Solltest du innerhalb eines Jahres zeitweise gleichzeitig (d.h. nebeneinander/überlappend) bei mindestens 2 Dienstgebern beschäftigt gewesen sein, ist bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung bis spätestens 30.09. des Folgejahres einzureichen! (dies ist auch über die App möglich) Diesbezüglich kommt es in der Regel zu Steuernachzahlungen.

Bei Nachzahlungen im Zusammenhang mit mehreren Lohnzetteln, wird für dich die voraussichtliche Nachzahlung nicht in der App angezeigt. Vielmehr wird in bestimmten Fällen nur der Gutschriftsbetrag mit € 0,00 angedruckt. Die tatsächlich zu leistende Nachzahlung ist dann für dich aus der App nicht eindeutig ersichtlich, sondern nur aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes.

  • bei Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen
  • im Zusammenhang mit dem Verkehrsabsetzbetrag
  • im Zusammenhang mit der Negativsteuer

 

Bitte beachte: Eine Berücksichtigung und Beantragung des Kindermehrbetrages über die App ist derzeit nicht möglich. (dies bedeutet, dass dieser nicht über die APP geltend gemacht werden kann)

  • bei Geltendmachung des Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus kann in der Vorberechnung nur für das gesamte Jahr oder gar nicht berücksichtigt werden. Je nachdem, ob dein/e Kind/er im entsprechenden Jahr (Erklärungsjahr) unter 18 Jahre alt waren oder das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, wird der volle Familienbonus oder der verminderte Familienbonus für jenes Jahr angezeigt. 

 

Bitte beachte: Für Kinder, bei welchen im entsprechenden Jahr (Erklärungsjahr) weniger als 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, ist eine Berücksichtigung und Beantragung des Familienbonus über die App derzeit nicht möglich. (dies bedeutet, dass dieser nicht über die APP geltend gemacht werden kann)

  • bei der Berücksichtigung von Spenden
  • im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro

Bitte beachte: Eine Berücksichtigung und Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros über die App für Öffibenutzer und Radfahrer war bis einschließlich dem 25.03.2024 nicht möglich. (Dies bedeutet für dich, dass diese nicht über die APP geltend gemacht werden konnten). Seit dem 26.03.2024  ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros auch für Öffibenutzer und Radfahrer über die App möglich. Solltest du deine Arbeitnehmerveranlagung daher bereits vor diesem Datum in der App ausgefüllt und freigegeben haben, ist die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros in diesen Fällen über die App für dich nicht möglich.

 

Unter anderem berücksichtigt Taxefy insbesondere folgende Werbungskosten NICHT (dies bedeutet, dass diese nicht über die APP geltend gemacht werden können):

  • Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden
  • Kosten für Familienheimfahrten und/oder doppelte Haushaltsführung
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst eingezahlte Sozialversicherungsbeiträge
  • Berufsgruppenpauschale
  • Erhöhte Pendlerpauschale (sowie -euro als Absetzbetrag) für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023
  • sonstige Werbungskosten, da diese nur eine Restgröße darstellen

 

Unter anderem berücksichtigt Taxefy insbesondere folgende Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen NICHT (dies bedeutet, dass diese nicht über die APP geltend gemacht werden können):

 

Sonderausgaben:

  • Renten und dauernde Lasten (ausgenommen Alimente)
  • Beiträge und Versicherungsprämien
  • Bestimmte Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
  • Kosten für thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und die Umstellung auf ein klimafreundliches Heizsystem
  • Steuerberatungskosten
  • ausländische Spenden und ausländische Kirchenbeiträge

 

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Alters- oder Pflegeheim
  • Häusliche Betreuung
  • Auswärtige Berufsausbildung
  • Begräbniskosten
  • Entbindungskosten
  • Kinderbetreuungskosten Alleinerzieher
  • Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Kosten für die Behinderung deines Partners
  • tatsächliche Kosten bei Behinderung

 

Diese Aufzählung der nicht berücksichtigten Ausgaben ist nicht abschließend. Weitere Informationen zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können, findest du unter diesen Links:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/abc-der-werbungskosten.html

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/sonderausgaben-aussergewoehnliche-belastung.html

Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§16, 17 (6), 18, 34, 35, EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988).

 

An dieser Stelle weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der über die App zur Verfügung gestellten Möglichkeit zur Einreichung deiner Arbeitnehmerveranlagung um eine automatisierte und vereinfachte Form der Arbeitnehmerveranlagung handelt, in welcher nicht alle Fälle möglicher Absetzbeträge und Abzugsposten abgedeckt werden. Solltest du daher zusätzliche, insbesondere andere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen, welche über die App nicht geltend gemacht werden können, musst du deine Steuererklärung entweder selbst über Finanz Online einbringen oder eine/n Steuerberater/in damit beauftragen.

Bei folgenden Features arbeitet die App unter anderem gerade noch an VERBESSERUNGEN für die Zukunft:

  • an der Berechnung und den Möglichkeiten zur Geltendmachung deiner Abschreibung für Arbeitsmittel (z.B. Computer oder Handy)
  • an der Vorberechnung und Möglichkeit zur Geltendmachung des Familienbonus plus in bestimmten Fällen
  • an den Kriterien und Möglichkeiten für die Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages
  • an der Vorberechnung für den Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag

und an vielen anderen tollen Verbesserungen für dich.

 

 

2.2.  Teilen der App

Du hast die Möglichkeit, die App zu teilen (z.B. über Whatsapp, Instagram). Je nach Auswahl können zusätzlich zu diesen AGB weitere Bedingungen gelten.

 

3.  Dauer und Kündigung

Der Vertrag über die Nutzung und den Zugriff auf die App wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Du hast das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Deinstallation der App zu beenden. Taxefy hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.

 

4.  Rechte und Pflichten von Taxefy

4.1.  Nutzung der App

Wir gewähren dir eine persönliche, weltweite, nicht übertragbare, nicht-ausschließliche, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz, die App für die Dauer der Vertragsbeziehung zu uns zu nutzen. Diese Lizenz dient nur dem Zweck, die bereitgestellten Funktionalitäten der App in einer Weise zu nutzen, die diese AGB erlauben. Aus der Nutzung der App können von dir keinerlei Rechte an gewerblichen Schutzrechten im Rahmen der App (z.B. Logos oder sonstige Markenangaben) abgeleitet werden.

Wir können deine Nutzung der App aussetzen, widerrufen oder einschränken, wenn wir feststellen, dass ein wesentlicher Verstoß gegen deine Verpflichtungen, eine Sicherheitsverletzung oder ein Gesetzesverstoß vorliegt. Bevor wir derartige Maßnahmen ergreifen, werden wir dich informieren. Wenn der Grund für die Aussetzung in angemessener Weise behoben werden kann, werden wir dir mitteilen, welche Maßnahmen du ergreifen musst, damit die Nutzung der App wieder zugelassen wird. Wenn du diese Maßnahmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist ergreifst, können wir dir den Zugang zur App sperren.

 

4.2.  Schutz vor Betrug

Für den Fall, dass Taxefy Kenntnis von einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung eines Accounts erhält, behält sich Taxefy das Recht vor, den Account zu schließen oder zu löschen.

 

4.3.  Einstellung und Änderung der App

Taxefy ist dazu berechtigt, Features oder Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen. Wenn du Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG bist, besteht dieses Recht soweit dir dies zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Änderung der App bloß geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Taxefy ist berechtigt, seine Dienste auch ganz einzustellen. Taxefy wird dich 1 Monat vor Wirksamkeit der Einstellung über die geplante Einstellung informieren.

 

5.  Deine Rechte und Pflichten

Du bist verpflichtet,

5.1.  Deine Login-Daten und Passwort geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Sollte Taxefy von dir die unbefugte Nutzung durch einen Dritten gemeldet werden, kann Taxefy den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren;

5.2.  Deine Registrierungsdaten wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell und vollständig zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben;

5.3.  Taxefy über eine Änderung deiner Kontaktdaten zu informieren und deine in der App hinterlegten Informationen aktuell zu halten;

5.4.  keine Teile der App zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben, zu verkaufen oder zu vermieten, oder den Quellcode der App zurückzuentwickeln oder zu versuchen, ihn zu extrahieren;

5.5.  bei Verdacht eines unbefugten Zugriffs auf deinen Account durch Dritte unverzüglich Taxefy zu informieren.

 

6.  Gewährleistung

Taxefy haftet dafür, dass die App die für derartige Dienste objektiv erforderlichen Eigenschaften aufweist und für die Zwecke geeignet ist, für die derartige digitale Leistungen üblicherweise verwendet werden.

Wenn du einen Bug oder Fehler der App als Mangel geltend machst, bist du verpflichtet, Taxefy bei der Prüfung, ob der Mangel durch deine digitale Umgebung verursacht wird, zu unterstützen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich und möglich ist. Diese Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf die technisch verfügbaren Mittel, die für dich den geringsten Eingriff bedeuten. Kommst du dieser Verpflichtung nicht nach, so obliegt es dir zu beweisen, dass der Mangel während des für die Gewährleistungspflicht von Taxefy maßgeblichen Zeitraums bestanden hat.

Eine Verpflichtung von Taxefy zur Bereitstellung von Updates für die App (§ 7 VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz) ist ausgeschlossen, sofern du diesem Ausschluss bei Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt hast.

 

7.  Haftung und Haftungsbeschränkung

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Personenschäden haftet Taxefy unbeschränkt. Taxefy haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

 

8.  Änderung der AGB

Geringfügige Änderungen der AGB, die sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind (wenn z. B. eine Gesetzesänderung vorliegt, die eine Änderung der AGB erforderlich macht) werden von Taxefy auf der Website https://taxefy.at/nutzung/ zur Information bereitgestellt.

Bei wesentlichen Änderungen der AGB, die sich nicht bloß geringfügig nachteilig auf dich auswirken, wirst du 20 (zwanzig) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse über die Änderungen informiert („Änderungsinformation“). Ab Erhalt der Änderungsinformation hast du eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen. Die Änderungsinformation enthält die aktualisierten AGB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, eine zweiwöchige Widerspruchsfrist und eine Belehrung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs. Widersprichst du den Änderungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist von 2 (zwei) Wochen, gelten die aktualisierten AGB als akzeptiert. Für den Fall, dass du den Änderungen widersprichst, ist Taxefy berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der App ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und deinen Account zu deaktivieren, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich oder für Taxefy unzumutbar ist.

 

9.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Unbeschadet dieser Bestimmung gelten für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder der jeweils anwendbaren nationalen Verbraucherschutzgesetze sind, die zwingenden Bestimmungen des nationalen Rechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, insbesondere über deren Zustandekommen, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung sowie über außervertragliche Ansprüche, sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der Taxefy in Wien zuständig.  Unbeschadet dieser Bestimmung ist für Klagen von und gegen Nutzer(n), die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder der jeweils anwendbaren nationalen Verbraucherschutzgesetze sind, das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz des Nutzers liegt.

Sollte eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieser Bedingungen nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen gilt diese als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Ungeachtet dessen ist bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG eine unwirksame Bestimmung ersatzlos zu streichen. Anstelle der weggefallenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern der Vertrag ohne die weggefallene Bestimmung nicht fortgesetzt werden kann und dies für den Verbraucher nicht nachteilig ist.

 

Wer sind wir?

Wir sind Taxefy GmbH, FN 488755 h, mit Sitz in der Wiedner Hauptstraße 65, 1040 Wien. Du kannst uns per Post oder E-Mail an die folgende Adresse kontaktieren:

 

Taxefy GmbH

Wiedner Hauptstraße 65

1040 Wien

Österreich

[email protected]