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Ausgaben, die Taxefy nicht berücksichtigt

Taxefy ermittelt auf Basis deiner Eingaben die voraussichtliche Steuergutschrift/-nachzahlung in Form einer Annäherungsberechnung. Das bedeutet, dass die Berechnung nicht gänzlich mit der Steuergutschrift, -nachzahlung laut deinem endgültigen Steuerbescheid übereinstimmen wird. Abweichungen sind daher möglich. In folgenden Fällen kommt es jedenfalls zu größeren Abweichungen zwischen deinem Steuerbescheid und zur Berechnung der App:

* Eingabe mehrerer Lohnzettel bei verschiedenen Arbeitgebern

* bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, da dies bei der Berechnung nicht mitberücksichtigt wird

* bei Bezug von Krankengeld, Wochengeld, Rehabilitationsgeld, Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Entschädigungen für Waffenübungen, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, rückgezahlte Pflichtbeiträge, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge, Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse, Überbrückungshilfe, Bezüge aufgrund eines Dienstleistungschecks…

 

Bei Nachzahlungen im Zusammenhang mit mehreren Lohnzetteln, wird für dich nicht die voraussichtliche Nachzahlung in der App angezeigt. Vielmehr wird nur der Gutschriftsbetrag mit € 0,00 angedruckt. Die tatsächliche Nachzahlung ist dann für dich aus der App nicht ersichtlich.

 

Unter anderem berücksichtigt Taxefy folgende Werbungskosten NICHT:

* Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden

* Kosten für Familienheimfahrten und/oder doppelte Haushaltsführung

* Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

* sonstige Werbungskosten, da diese nur eine Restgröße darstellen

 

Unter anderem berücksichtigt Taxefy folgende Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen NICHT, da diese nur vereinzelt anfallen:

Sonderausgaben:

* Renten und dauernde Lasten (ausgenommen Alimente)

* Beiträge und Versicherungsprämien

* Bestimmte Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

* Kosten für thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und die Umstellung auf ein klimafreundliches Heizsystem

* Steuerberatungskosten

 

Außergewöhnliche Belastungen:

* Alters- oder Pflegeheim

* Häusliche Betreuung

* Auswärtige Berufsausbildung

* Begräbniskosten

* Entbindungskosten

* Kinderbetreuungskosten Alleinerzieher

* Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

 

Bei der Ermittlung des steuerlich absetzbaren Betrages für außergewöhnliche Belastungen werden die Selbstbehalte zwischen 6% und 12% des Einkommens einberechnet. Verminderungen der Selbstbehalte um jeweils 1% unter anderem z.B. durch die Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrages werden nicht berücksichtigt.

 

Im Falle einer Behinderung können derzeit nur die Beiträge für Diätverpflegung im Rahmen von Taxefy geltend gemacht werden. Die pauschalen Freibeträge für Behinderungen bzw. der Ansatz der tatsächlichen Kosten ist derzeit nicht vorgesehen. Kosten für die Behinderung deines Partners können derzeit ebenfalls nicht geltend gemacht werden über Taxefy.

 

Folgende Beträge berücksichtigt Taxefy unter anderem bei der Vorberechnung überhaupt nicht:

* Kindermehrbetrag

* Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

 

Folgende Parameter werden unter anderem nur eingeschränkt berücksichtigt:

* Negativsteuer: nur mit Grundbetrag und Zuschlag (falls Pendlerpauschale anwendbar ist).

* Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus kann in der Vorberechnung nur für das gesamte Jahr oder gar nicht berücksichtigt werden. Je nachdem, ob dein/e Kind/er unter 18 Jahre alt sind oder das 18. Lebensjahr in einem Jahr bereits vollendet haben, wir der volle Familienbonus oder der verminderte Familienbonus innerhalb eines Jahres angezeigt.

 

Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§16. 18. 34. 35 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988).